Auswahl und Kompatibilität: Was vor der Bestellung geklärt wird
Vier Punkte entscheiden, ob ein Anbaugerät zum vorhandenen Stapler passt: die Gabelträgerklasse, die Resttragfähigkeit mit montiertem Gerät, die Zahl der verfügbaren Steuerkreise und die Einbaubreite am Mast. Alle KAUP- und WIFO-Anbaugeräte entsprechen der EU-Maschinenrichtlinie und werden mit CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung geliefert – das ersetzt aber nicht die Prüfung, ob das konkrete Gerät auf den konkreten Stapler passt. stapla klärt diese vier Punkte vor jeder Bestellung, liefert das passende Gerät, übernimmt die Montage am Standort und rüstet bei Bedarf den zusätzlichen Steuerkreis direkt in der eigenen Werkstatt nach, statt den Stapler dafür zum Hersteller zu schicken. So verhindert die Prüfung vorab, dass ein bestelltes Anbaugerät am Ende ungenutzt im Lager steht, weil es sich mangels passendem Steuerkreis gar nicht ansteuern lässt. Wer öfter zwischen Aufgaben wechselt, statt ein Anbaugerät dauerhaft zu brauchen, findet im Beitrag zur Flottenoptimierung mit Anbaugeräten weitere Anhaltspunkte, wie sich damit sogar Fahrzeuge in der Flotte einsparen lassen.