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Wiederkehrende Staplerprüfung in Österreich: Pflichten, Fristen und Ablauf

Ratgeber 12. Juli 2026Aktualisiert am 10 Min. Lesezeit

Ein Gabelstapler braucht in Österreich mindestens einmal im Kalenderjahr eine wiederkehrende Prüfung. Zwischen zwei Prüfungen dürfen höchstens 15 Monate liegen (§ 8 AM-VO). Prüfen darf in der Regel eine fachkundige Person. Das Ergebnis steht in einem unterschriebenen Prüfbefund. Die Sichtprüfung des Fahrers vor der Schicht ersetzt diese Prüfung nicht. Verantwortlich ist der Arbeitgeber, der den Stapler einsetzt.

stapla Servicetechniker bei der Diagnose an einem Doosan Stapler

Wiederkehrende Prüfung Stapler Österreich: Intervall und Rechtsgrundlage

In der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) heißt der Gabelstapler Hubstapler. Er ist dort ein selbstfahrendes Arbeitsmittel (§ 2 Abs. 8 und 9 AM-VO). Für solche Arbeitsmittel schreibt § 8 Abs. 1 Z 14 AM-VO die wiederkehrende Prüfung vor. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die nach dem Kraftfahrgesetz prüfpflichtig sind. Der Antrieb spielt keine Rolle. Diesel, Gas und Elektro sind gleich betroffen, auch motorisch angetriebene Deichselstapler. Dasselbe gilt für Miet- und Gebrauchtgeräte. Die AM-VO greift, sobald Beschäftigte den Stapler benutzen (§ 2 Abs. 1 AM-VO). Betriebe der Land- und Forstwirtschaft zählt das Unternehmensserviceportal des Bundes nicht zu den betroffenen Unternehmen.

So rechnen Sie die Frist. Zwei Bedingungen gelten gleichzeitig. In jedem Kalenderjahr muss eine Prüfung stattfinden. Zwischen zwei Prüfungen dürfen höchstens 15 Monate liegen. Wurde Ihr Stapler im März 2026 geprüft, ist die nächste Prüfung spätestens im Juni 2027 fällig. Bei einer Prüfung im November 2026 ist es der Dezember 2027, weil auch 2027 ein Prüfjahr sein muss.

Tabelle: Prüfintervall und Rechtsgrundlage

PrüfungWann sie fällig istRechts­grundlage
Wieder­kehrende PrüfungMindestens 1x im Kalender­jahr, höchstens 15 Monate Abstand§ 8 Abs. 1 Z 14 AM-VO
Prüfung nach außer­gewöhn­lichem EreignisZum Beispiel nach Umsturz, Kollision, Last­absturz, Über­lastung, Hitze, wesentlicher Änderung oder größerer Reparatur§ 9 AM-VO
Prüfung nach langem StillstandStapler länger als 15 Monate nicht benutzt: vor der nächsten Verwendung§ 8 Abs. 7 AM-VO
Abnahme­prüfung vor der ersten Inbetrieb­nahmeFür Gabel­stapler nicht vorgesehen. Ausnahme: Arbeits­korb am Stapler§ 7 Abs. 1 Z 8 AM-VO
Sicht­prüfung durch den FahrerVor jeder Benutzung§ 35 Abs. 3 Z 1 ASchG

Eine Prüfung nach einem außergewöhnlichen Ereignis ersetzt die wiederkehrende Prüfung, die sonst fällig wäre (§ 8 Abs. 6 AM-VO).

Die Pflicht trifft den Arbeitgeber, der den Stapler einsetzt (§ 17 Abs. 2 und § 37 ASchG). Bei einem Mietstapler lassen Sie sich deshalb den letzten Prüfbefund zeigen. Am Einsatzort muss er vorliegen (§ 11 Abs. 3 AM-VO). Die Rechtstexte lesen Sie im RIS: Arbeitsmittelverordnung und ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, jeweils in der Fassung vom 11. Oktober 2026.

stapla Grafik: 15, Längster Abstand zwischen zwei Prüfungen

Sichtprüfung Gabelstapler und wiederkehrende Prüfung: Wer prüft was?

Zwei Prüfungen laufen nebeneinander. Der Fahrer schaut den Stapler vor der Schicht an. Eine fachkundige Person prüft ihn in festen Abständen gründlicher. Keine ersetzt die andere.

Tabelle: Sichtprüfung und wiederkehrende Prüfung im Vergleich

MerkmalSicht­prüfung vor Schicht­beginnWieder­kehrende Prüfung
Wer prüftFahrerin oder FahrerFach­kundige Person
WannVor jeder BenutzungMindestens 1x im Kalender­jahr, höchstens 15 Monate Abstand
WasOffen­kundige MängelVerschleiß­teile, Einstellung und Funktion sicherheits­relevanter Bauteile
NachweisKein Prüfbefund vor­geschriebenSchrift­licher, unter­schriebener Prüfbefund
Bei einem MangelStapler nicht benutzenErst nach der Behebung, Ausnahme § 6 Abs. 3 AM-VO
Grundlage§ 35 ASchG§ 8 und § 11 AM-VO

Sichtprüfung Gabelstapler: Das schreibt das Gesetz vor. Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass Beschäftigte vor der Benutzung prüfen, ob ein Arbeitsmittel offenkundige Mängel hat (§ 35 Abs. 3 Z 1 ASchG). Zeigt der Stapler Schäden, die die Sicherheit beeinträchtigen können, darf er nicht benutzt werden (§ 35 Abs. 1 Z 5 ASchG). Lösen sich Fahrer ab, geben sie Unregelmäßigkeiten verständlich weiter (§ 35 Abs. 3 Z 3 ASchG). Wer trotz Aufklärung und schriftlicher Aufforderung durch den Arbeitgeber oder das Arbeitsinspektorat vor der Inbetriebnahme nicht auf offenkundige Mängel achtet, riskiert eine Verwaltungsstrafe bis 250 Euro (§ 130 Abs. 4 Z 2 ASchG). Die ÖNORM M 9801 enthält einen Abschnitt „Kontrolle vor Inbetriebnahme“.

Das Gesetz spricht nur von offenkundigen Mängeln. Eine feste Liste gibt es nicht. In der Praxis sehen Fahrer meist diese Punkte an:

  • Reifen und Räder auf Schnitte, Brüche und lose Radmuttern
  • Gabelzinken auf Risse und Verbiegung
  • Hubgerüst und Ketten auf sichtbare Schäden
  • Hydraulikschläuche und den Boden unter dem Stapler auf Ölspuren
  • Bremse und Lenkung bei einer kurzen Probefahrt
  • Hupe und Beleuchtung
  • Fahrerschutzdach und Rückhaltesystem
  • bei Elektrostaplern Batterie, Kabel und Stecker

Wer den Stapler überhaupt fahren darf, regelt der Staplerschein.

Wer darf die wiederkehrende Prüfung durchführen? Für selbstfahrende Arbeitsmittel genügt eine geeignete fachkundige Person (§ 8 Abs. 3 AM-VO). Fachkundig ist, wer die nötigen fachlichen Kenntnisse und Berufserfahrung hat und eine gewissenhafte Durchführung bietet (§ 2 Abs. 3 AM-VO). Das kann auch ein Betriebsangehöriger sein. Die Auswahl verantwortet der Arbeitgeber. Wer intern prüft, hält Ausbildung und Erfahrung der Prüfperson am besten schriftlich fest. Ebenso zulässig sind Ziviltechniker, zugelassene oder akkreditierte Prüfstellen und Ingenieurbüros (§ 7 Abs. 3 AM-VO).

Eine Ausnahme gilt für Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz, zum Beispiel Kommissionierstapler. Dort reicht eine fachkundige Person allein nicht. Die wiederkehrende Prüfung muss nach § 8 Abs. 1 Z 17 und Abs. 3 AM-VO eine Person nach § 7 Abs. 3 AM-VO durchführen: ein Ziviltechniker, eine zugelassene oder akkreditierte Prüfstelle oder ein Ingenieurbüro. Daneben nennt § 8 Abs. 3 AM-VO die Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen nach § 7 Abs. 4 AM-VO. Für Arbeitskörbe am Stapler gelten strengere Regeln bei Abnahme und wiederkehrender Prüfung. Betreiben Sie ein solches Gerät, klären Sie vor dem Termin, wer prüfen darf. Für Standardstapler übernimmt die Servicewerkstatt von stapla die Prüfung herstellerübergreifend, egal wo Sie das Gerät gekauft haben.

Lenkrad und Fahrerplatz eines roten Staplers

Prüfung Gabelstapler: Checkliste zur Sicherheitsüberprüfung des Staplers

Die AM-VO nennt Mindestinhalte (§ 8 Abs. 2). Der Prüfer kontrolliert den Zustand verschleißbehafteter Bauteile wie Bremsen, Räder und Tragmittel. Er prüft außerdem die Einstellung sicherheitsrelevanter Bauteile und testet deren Funktion, zum Beispiel bei Notausschaltvorrichtungen sowie Warn- und Signaleinrichtungen. Was darüber hinausgeht, richtet sich nach Gerät und Prüfnorm. Für Flurförderzeuge gibt es die ÖNORM M 9801 „Prüf- und Betriebsvorschriften“ (Ausgabe 2012). Laut Inhaltsverzeichnis gliedert sie sich in Fahrwerk, Hubwerk und Fahrerschutz sowie Beschilderung, Sicherheitseinrichtungen und elektrische Einrichtung. stapla prüft nach dieser Norm.

Tabelle: Checkliste Prüfumfang

BereichDas schaut der Prüfer anGrundlage
BremsenBetriebs­bremse, Feststell­bremse, Verschleiß§ 8 Abs. 2 Z 1, § 53 Abs. 2 AM-VO
LenkungFunktion und Zustand der Lenkung§ 53 Abs. 2 AM-VO, ÖNORM M 9801
Räder und Fahr­gestellBereifung, Rad­befestigung, Rahmen§ 8 Abs. 2 Z 1 AM-VO, ÖNORM M 9801
Hubgerüst und TragmittelMast, Rollen, Ketten, End­begrenzung der Hub­bewegung§ 8 Abs. 2 Z 1, § 53 Abs. 6 AM-VO
HydraulikZylinder und Leitungen auf DichtheitÖNORM M 9801
Gabeln und Anbau­geräteZinken auf Risse und Abnutzung, Befesti­gungÖNORM M 9801
Fahrer­schutzKabine oder Überroll­schutz, Rückhalte­system§ 53b Abs. 4 AM-VO
Sicherheits­einrichtungenHupe, Beleuch­tung, Not-Halt, Sicherung gegen Unbefugte§ 8 Abs. 2 Z 3, § 53 Abs. 1 und 2 AM-VO
Beschil­derungTrag­fähigkeit deutlich sichtbar an­geschrieben§ 53 Abs. 5 AM-VO
Antrieb und ElektrikAntrieb, bei Elektro­staplern Batterie, Kabel, SteckerÖNORM M 9801

Die Tabelle ordnet die Prüfpunkte nach Bauteilgruppen. Verbindlich sind die Mindestinhalte aus § 8 Abs. 2 AM-VO. Welche Punkte der Prüfer tatsächlich geprüft hat, steht im Prüfbefund unter „Angaben über die Prüfinhalte“ (§ 11 Abs. 2 AM-VO). Der Prüfer arbeitet die Punkte in fester Reihenfolge ab und hält jede Auffälligkeit einzeln fest, auch kleine. So lässt sich der Verschleiß über mehrere Prüfjahre nachvollziehen.

Die Prüfung ersetzt keine Wartung. Die Wartung hält das Gerät über die gesamte Nutzungsdauer in einem Zustand, der den Rechtsvorschriften entspricht (§ 38 ASchG). Die Prüfung bewertet die Betriebssicherheit des gesamten Geräts.

Bobcat Stapler mit Fahrer zwischen Paletten und Regalen

Prüfbefund, Mängel und Folgen bei versäumter Staplerprüfung

Was im Prüfbefund (oft Prüfprotokoll genannt) stehen muss. § 11 Abs. 2 AM-VO verlangt fünf Angaben:

  • Prüfdatum
  • Name und Anschrift der prüfenden Person oder Bezeichnung der Prüfstelle
  • Unterschrift der Prüferin oder des Prüfers
  • Ergebnis der Prüfung
  • Angaben über die Prüfinhalte

Aufbewahrung. Sie bewahren den Prüfbefund bis zum Ausscheiden des Staplers auf, also über die gesamte Nutzungsdauer. Am Einsatzort muss der Befund oder eine Kopie vorliegen (§ 11 Abs. 3 AM-VO). Eine Prüfplakette am Stapler kann diese Kopie ersetzen, wenn sie vier Bedingungen erfüllt (§ 11 Abs. 3a AM-VO):

  • Sie zeigt das Datum der letzten wiederkehrenden Prüfung.
  • Sie ist eindeutig dem Prüfbefund zugeordnet.
  • Sie ist unverwischbar und gut lesbar beschriftet.
  • Sie sitzt an gut sichtbarer Stelle am Stapler.

Den Prüfbefund selbst heben Sie trotzdem auf. Für selbstfahrende Arbeitsmittel kommt ein Wartungsbuch dazu. Darin tragen Sie die durchgeführten Wartungen und die gewarteten Teile ein (§ 16 Abs. 4 AM-VO).

Mängel: Darf der Stapler weiterfahren? Feste Mängelklassen kennt die AM-VO nicht. Sie regelt nur, was nach einem Befund mit dem Stapler geschieht:

BefundDarf der Stapler weiter­fahren?Grundlage
Kein MangelJa§ 6 Abs. 1 AM-VO
Mangel fest­gestelltNein, erst nach der Behebung§ 6 Abs. 2 AM-VO
Mangel, Prüfer gibt Weiter­betrieb freiJa, mit schriftlicher Freigabe im Prüfbefund und Information der Beschäf­tigten§ 6 Abs. 3 AM-VO

Wie ein Prüfer Mängel intern abstuft, legt kein Gesetz fest. Fragen Sie vor dem Termin, wie der Prüfbefund Mängel kennzeichnet und ob er eine Weiterbenutzung ausdrücklich bestätigt. Festgestellte Mängel beseitigen Sie unverzüglich (§ 17 Abs. 2 ASchG). Bis dahin überbrücken Sie den Betrieb mit einem Ersatzgerät, zum Beispiel wenn Sie kurzfristig einen Stapler mieten.

Folgen, wenn die Prüfung fehlt. Ohne die vorgeschriebene Prüfung darf der Stapler nicht benutzt werden (§ 6 Abs. 1 AM-VO und § 37 Abs. 7 ASchG). Verstöße gegen die Prüfpflichten sind Verwaltungsübertretungen. Der Strafrahmen liegt bei 166 bis 8.324 Euro, im Wiederholungsfall bei 333 bis 16.659 Euro (§ 130 Abs. 1 Z 14 und 16 ASchG). Das Arbeitsinspektorat fordert den Arbeitgeber zunächst schriftlich auf, den gesetzmäßigen Zustand innerhalb einer angemessenen Frist herzustellen. Bei schwerwiegenden Übertretungen erstattet es auch ohne Aufforderung Anzeige (§ 9 ArbIG). Droht unmittelbar Gefahr für Leben oder Gesundheit, verfügt es per Bescheid unter anderem die Stilllegung von Maschinen (§ 10 Abs. 3 ArbIG).

Grosses Stapler-Rad und Palette mit Folienware in Nahaufnahme

Staplerüberprüfung bei stapla: Ablauf und Prüfung in Ihrer Region

stapla führt die wiederkehrende Prüfung österreichweit direkt bei Ihnen vor Ort durch. Das gilt für Bobcat und Combilift ebenso wie für jedes andere Fabrikat, denn die Werkstatt repariert und prüft grundsätzlich alle Marken. So läuft ein Prüftermin ab:

  1. Sie nennen Hersteller, Modell, Seriennummer und Ihren Standort, per Telefon oder über das Formular auf der Seite Service.
  2. stapla stimmt den Termin mit Ihnen ab. Haben Sie mehrere Stapler, bündelt stapla die Termine.
  3. Der Techniker prüft den Stapler in Ihrem Betrieb. Er bringt gängige Ersatzteile mit und behebt kleinere Mängel meist im selben Termin, statt eine zweite Anfahrt zu brauchen.
  4. Sie erhalten den schriftlichen Prüfbefund. Die Eintragung ins Prüfbuch übernimmt stapla ebenfalls.
  5. stapla erinnert Sie rechtzeitig an die nächste Fälligkeit, damit die Frist nicht unbemerkt verstreicht.

Was bei einem akuten Ausfall zwischen zwei Prüfterminen zu tun ist, erklärt der Ratgeber zum Stapler-Ausfall. Kaufen Sie ein Gebrauchtgerät bei stapla, übernimmt stapla auf Wunsch die Einschulung bei der Übergabe. Fragen Sie beim Kauf nach dem letzten Prüfbefund. So kennen Sie die nächste Frist vom ersten Tag an.

Staplerüberprüfung in Schärding, Eferding, Gmunden, Wels und Wels-Land. stapla hat sein Lager in Gleisdorf in der Steiermark und eine Niederlassung in Guntramsdorf in Niederösterreich. Die Prüfung findet trotzdem bei Ihnen im Betrieb statt, auch in diesen Regionen Oberösterreichs. Wann ein Techniker bei Ihnen sein kann, hängt von der Terminlage ab. Eine feste Anfahrtszeit sagt stapla nicht zu. Den Termin stimmen Sie mit stapla ab. Mehr zur Region lesen Sie auf der Seite Staplerprüfung in Oberösterreich.

Den Prüfservice gibt es genauso in der Steiermark und in Wien wie in den übrigen Bundesländern.

Bobcat Stapler mit Kabine vor dunkler Halle
Bobcat Stapler mit Fahrer transportiert Pflastersteine auf Paletten
Bobcat Gasstapler mit Fahrer hebt Stein auf nassem Hof
Bobcat Stapler in Halle mit Aluminium-Coils
Bobcat Stapler zwischen Aluminium-Coils in Halle

Tragen Sie den Prüftermin fest in Ihren Kalender ein: mindestens einmal pro Kalenderjahr, höchstens 15 Monate Abstand, mit unterschriebenem Prüfbefund (§ 8 und § 11 AM-VO). Die Sichtprüfung des Fahrers kommt vor jeder Schicht dazu. Wer fahren darf, regelt der Staplerschein. stapla prüft Ihren Stapler österreichweit bei Ihnen im Betrieb und erinnert Sie an die nächste Fälligkeit. Lohnt sich eine Reparatur nach dem Befund nicht mehr, finden Sie bei stapla Gebrauchtstapler ab Lager in Gleisdorf, Neugeräte von Bobcat und Combilift und für Neugeräte die Finanzierung mit 39 bis 84 Monaten Laufzeit.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein Stapler in Österreich geprüft werden?

Mindestens einmal im Kalenderjahr, und zwischen zwei Prüfungen dürfen höchstens 15 Monate liegen (§ 8 Abs. 1 AM-VO). Beide Bedingungen gelten gleichzeitig. Wurde der Stapler im November 2026 geprüft, ist die nächste Prüfung spätestens im Dezember 2027 fällig.

Was ist eine Staplerüberprüfung, und welche Stapler müssen geprüft werden?

Staplerüberprüfung, Staplerprüfung und Sicherheitsüberprüfung meinen meist die wiederkehrende Prüfung nach § 8 AM-VO. Sie gilt für Hubstapler als selbstfahrende Arbeitsmittel (§ 8 Abs. 1 Z 14 AM-VO). Betroffen sind Diesel-, Gas- und Elektrostapler, auch motorisch angetriebene Deichselstapler, sobald Beschäftigte sie benutzen.

Wann ist eine Prüfung außer der Reihe nötig?

Nach außergewöhnlichen Ereignissen, zum Beispiel Umsturz, Kollision, Lastabsturz, Überlastung, großer Hitze, wesentlichen Änderungen oder größeren Instandsetzungen (§ 9 AM-VO). Diese Prüfung ersetzt die sonst fällige wiederkehrende Prüfung. Stand der Stapler länger als 15 Monate still, muss er vor der nächsten Verwendung geprüft werden (§ 8 Abs. 7 AM-VO).

Was gehört zur Sichtprüfung beim Gabelstapler, und ersetzt sie die wiederkehrende Prüfung?

Der Fahrer prüft vor der Benutzung, ob der Stapler offenkundige Mängel hat. Der Arbeitgeber muss das veranlassen (§ 35 Abs. 3 Z 1 ASchG). In der Praxis sehen Fahrer Reifen, Gabelzinken, Hubgerüst und Ketten an, achten auf Ölspuren und testen Bremse, Lenkung, Hupe und Licht. Einen Prüfbefund verlangt das Gesetz dafür nicht. Die Sichtprüfung ersetzt die wiederkehrende Prüfung nicht: Diese macht eine fachkundige Person nach den Mindestinhalten des § 8 Abs. 2 AM-VO und hält das Ergebnis in einem unterschriebenen Prüfbefund fest.

Wer darf die Staplerprüfung durchführen?

Eine geeignete fachkundige Person, auch ein Betriebsangehöriger (§ 2 Abs. 3 und § 8 Abs. 3 AM-VO). Ziviltechniker, zugelassene oder akkreditierte Prüfstellen und Ingenieurbüros dürfen ebenfalls prüfen (§ 7 Abs. 3 AM-VO). Bei Staplern mit hubbewegtem Fahrerplatz, etwa Kommissionierstaplern, reicht eine fachkundige Person nicht. Dort muss die wiederkehrende Prüfung eine Person nach § 7 Abs. 3 AM-VO durchführen: ein Ziviltechniker, eine zugelassene oder akkreditierte Prüfstelle oder ein Ingenieurbüro. Daneben nennt § 8 Abs. 3 AM-VO die Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen nach § 7 Abs. 4 AM-VO.

Was steht im Prüfbefund (Prüfprotokoll), und wie lange bewahre ich ihn auf?

Prüfdatum, Name und Anschrift der prüfenden Person oder Bezeichnung der Prüfstelle, Unterschrift, Ergebnis und Angaben über die Prüfinhalte (§ 11 Abs. 2 AM-VO). Sie bewahren ihn bis zum Ausscheiden des Staplers auf. Am Einsatzort liegt der Befund oder eine Kopie vor, oder eine Prüfplakette, die § 11 Abs. 3a AM-VO erfüllt.

Darf ich mit einem festgestellten Mangel weiterfahren?

Grundsätzlich nein, erst nach der Behebung (§ 6 Abs. 2 AM-VO). Bei einer wiederkehrenden Prüfung gibt es eine Ausnahme. Der Prüfer hält im Prüfbefund schriftlich fest, dass der Stapler schon vor der Behebung wieder benutzt werden darf, und die betroffenen Beschäftigten kennen die Mängel (§ 6 Abs. 3 AM-VO). Feste Mängelklassen nennt die AM-VO nicht.

Was passiert, wenn die Staplerprüfung versäumt wird?

Der Stapler darf nicht benutzt werden. Verstöße gegen Prüfpflichten sind Verwaltungsübertretungen mit 166 bis 8.324 Euro, im Wiederholungsfall mit 333 bis 16.659 Euro (§ 130 Abs. 1 ASchG). Das Arbeitsinspektorat fordert zuerst zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustands auf. Bei schwerwiegenden Übertretungen zeigt es direkt an (§ 9 ArbIG).

Prüft stapla Stapler in Schärding, Eferding, Gmunden, Wels und Wels-Land?

Ja. stapla prüft österreichweit direkt bei Ihnen im Betrieb, auch in diesen Regionen Oberösterreichs. Das Lager liegt in Gleisdorf, eine Niederlassung in Guntramsdorf. Wie schnell ein Termin möglich ist, hängt von der Terminlage ab. Eine feste Anfahrtszeit sagt stapla nicht zu. Mehr dazu steht auf der Seite Staplerprüfung in Oberösterreich.

Ist die Sicherheitsüberprüfung dasselbe wie die Wartung?

Nein. Die Wartung hält den Stapler instand und wird im Wartungsbuch festgehalten (§ 38 ASchG, § 16 AM-VO). Die Sicherheitsüberprüfung ist die wiederkehrende Prüfung nach § 8 AM-VO mit Prüfbefund. Bei stapla lassen sich beide Termine verbinden.

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