Ausbildung: Dauer, Inhalte, Prüfung
Die Ausbildung zum Fachkenntnisnachweis umfasst laut Anhang 2 der FK-V mindestens 20,5 Unterrichtseinheiten à 50 Minuten, aufgeteilt in Theorie und Praxis. Auf dem Lehrplan stehen Rechtsvorschriften (ASchG, AM-VO), Bauart und Standsicherheit von Hubstaplern, das Lesen von Tragfähigkeits- und Lastdiagrammen, der Lastschwerpunktabstand, innerbetriebliche Verkehrsregeln und Ladungssicherung. In der Praxis wird auf einem echten Gerät gefahren, gestapelt, ein- und ausgelagert sowie in engen Gassen rangiert. Am Ende steht eine Prüfung vor einer Prüfungskommission mit mindestens zwei Mitgliedern des Lehrpersonals — theoretischer und praktischer Teil, § 10 FK-V. Nach bestandener Prüfung stellt die Ausbildungsstelle einen Lichtbildausweis aus (§ 11 FK-V), das ist der eigentliche Fachkenntnisnachweis. Angeboten werden die Kurse von ermächtigten Ausbildungseinrichtungen wie AUVA, WIFI, BFI oder TÜV AUSTRIA, meist an ein bis zwei Kurstagen. Der ausgestellte Lichtbildausweis ist personenbezogen, bundesweit gültig und nicht an die ausstellende Schule oder einen bestimmten Arbeitgeber gebunden — wer den Betrieb wechselt, nimmt seinen Fachkenntnisnachweis einfach mit.