Tempozonen statt einheitlichem Werks-Tempolimit
Eine einzige Geschwindigkeitsgrenze für das gesamte Betriebsgelände übersieht, dass Bremsweg und Reaktionszeit vom jeweiligen Umfeld abhängen. Sinnvoller sind gestaffelte Tempozonen: niedrigeres Tempo in Bereichen mit Fußgängerverkehr, Torzonen und Kreuzungen, etwas mehr auf freien Geraden ohne Querverkehr. Wie konsequent das umsetzbar ist, zeigt das bereits erwähnte AUVA-Fallbeispiel bei Lenze Austria: Dort wurde die Geschwindigkeit für Stapler und fahrerlose Transportsysteme einheitlich auf 6,5 km/h begrenzt, ergänzend zu den baulich entkoppelten Kreuzungsbereichen. Wo Tempozonen nur per Betriebsanweisung gelten, hängt die Einhaltung von der Disziplin einzelner Fahrer ab, Schilder müssen auf Staplerfahrerhöhe angebracht sein, nicht auf Fußgängerhöhe, sonst werden sie im Alltag übersehen. Wirksamer, aber aufwendiger, sind elektronische Zonenbegrenzungen über Transponder im Hallenboden oder Geofencing, die das Tempo automatisch reduzieren, sobald ein Stapler eine definierte Zone befährt, unabhängig von Tagesform oder Zeitdruck des Fahrers.