Prüfumfang: Was eine fachkundige Person kontrolliert
Die wiederkehrende Prüfung ist mehr als ein Blick auf den Zustandsaufkleber. Die fachkundige Person beurteilt den Gabelstapler auf einen sicheren, funktionstüchtigen und normgerechten Zustand, orientiert an der ÖNORM M 9801. Dazu gehören typischerweise Bremsen (Betriebs- und Feststellbremse), Lenkung und Hydrauliksystem, Hubgerüst, Kette und Gabelzinken auf Verschleiß und Risse, Sicherheitseinrichtungen wie Fahrer-Rückhaltesystem, Warneinrichtungen und Beleuchtung sowie die Bereifung. Bei Elektrostaplern kommen Batteriezustand und Ladeeinrichtung dazu, bei Verbrennern die Abgasanlage. Ebenso wird kontrolliert, ob das Tragfähigkeitsschild lesbar und die Betriebsanleitung am Gerät vorhanden ist – beides Pflichtangaben, die im Werkstattalltag erfahrungsgemäß leicht verloren gehen. Auffälligkeiten werden im Prüfbefund festgehalten, auch wenn sie den weiteren Betrieb nicht sofort ausschließen: So entsteht eine lückenlose Historie, die bei der nächsten Prüfung als Vergleichsbasis dient und frühzeitig zeigt, wo sich Verschleiß an einem Gerät häuft.