Wartungshistorie: Nachweis der Instandhaltung
Wartung ist rechtlich etwas anderes als die wiederkehrende Prüfung, aber genauso dokumentationspflichtig: Die AM-VO verlangt, dass ein Arbeitsmittel über die gesamte Nutzungsdauer in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand gehalten wird — nachweisbar ist das nur mit einer lückenlosen Wartungshistorie. Gemeint sind alle Service-Einsätze nach Herstellerintervall, meist nach Betriebsstunden getaktet und mindestens einmal jährlich, mit Datum, Betriebsstundenstand, ausgeführten Arbeiten, ausgetauschten Verschleißteilen wie Gabelzinken, Bremsbelägen oder Hydraulikschläuchen und Unterschrift des Technikers. Fehlt diese Historie, wird es bei einem Unfall oder Gewährleistungsfall schwierig: Weder lässt sich die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers belegen, noch kann ein Versicherer oder Hersteller nachvollziehen, ob ein Defekt durch unterlassene Wartung mitverursacht wurde. Bei mehreren Fahrzeugen im Fuhrpark lohnt sich eine zentrale Übersicht mit Fälligkeitsdatum je Gerät, damit kein Wartungstermin übersehen wird. stapla protokolliert jeden Werkstatt- und mobilen Serviceeinsatz je Gerät und stellt die Historie auf Anfrage digital zusammen — unabhängig davon, ob der Stapler bei stapla gekauft wurde.