Startseite

Neugeräte

BOBCAT

Bobcat Diesel-Stapler Icon

Diesel-Stapler

Robuste Verbrenner

Bobcat Elektro-Stapler Icon

Elektro-Stapler

Leise & emissionsfrei

Bobcat LPG-Stapler Icon

LPG-Stapler

Flexibel & stark

Bobcat Lagertechnik Schubmaststapler Icon

Lagertechnik

Schubmast, Hubwagen & Co

Bobcat Teleskoplader Icon

Teleskopstapler

Fuer schweres Gelaende

COMBILIFT

Freigestellter grüner Elektrostapler mit Fahrerkabine und Schutzbügel

Mehrwege-Stapler

Lange Lasten sicher bewegen

Freigestellter grüner Mehrwegestapler mit Fahrerkabine und Teleskopgabeln

Seitenstapler

Seitliche Beladung

Freigestellter gelber Deichselstapler ohne Fahrerkabine

Deichsel-Gabelhubwagen

Kompakt & wendig

Freigestellter gelber Elektro-Gegengewichtsstapler mit Fahrerkabine

Aisle Master

Schmalgang-Spezialist

Freigestellter orangefarbener Portalstapler beim Transport von zwei Seecontainern

Portalhubwagen

Container & Uebergroessen

Rote mobile Verladerampe mit gestapeltem Schnittholz auf einem LKW-Anhänger

Container-Beladung

Be- und Entladen

Beratung, Verkauf & Service in ganz Österreich · Gleisdorf · Guntramsdorf · Klagenfurt

Gebrauchtgeräte

Gepruefter gebrauchter Gabelstapler im Lager

Gebrauchtgeräte

Geprüfte Occasionen mit Preis

Elektro-Gabelstapler zur Vermietung im Lager

Miete

Kurz- und langfristig mieten

Ersatzteile & Originalteile

Stapla News

Service

Techniker repariert Motor in der Werkstatt

Service & Reparatur

Alle Marken, oesterreichweit

Werkstatt mit Motorblock auf Werkbank vor Werkzeugwand

Wartung & ÖNORM

ÖNORM M 9801 Prüfung

Gabelstapler mit Gabeln und Anbaugerät

Zubehör & Anbaugeräte

Gabeln, Klemmen, Schieber

Geschaeftlicher Handschlag Finanzierungsvertrag

Finanzierung

Leasing, Mietkauf, Raten

Landkarte mit Standort-Pin für Liefergebiet

Standorte & Liefergebiet

Gleisdorf · Guntramsdorf · Klagenfurt

Über stapla

Karriere

Kontakt

Angebot anfragen
Rupert-Gutmann-Straße 5, 8200 Gleisdorf-Albersdorf

Weitere spannende Artikel:

Wiederkehrende Staplerprüfung in Österreich: Pflichten, Fristen und Ablauf

Ratgeber 12. Juli 2026 4 Min. Lesezeit

Wer in Österreich einen Gabelstapler betreibt, ist gesetzlich zur wiederkehrenden Prüfung verpflichtet, unabhängig von Marke, Antriebsart oder Auslastung. Was die Arbeitsmittelverordnung konkret verlangt, wer prüfen darf, was der Prüfbefund enthalten muss und was bei einer versäumten Prüfung im Ernstfall droht, zeigt dieser Überblick.

stapla Servicetechniker bei der Diagnose an einem Doosan Stapler

Was die AM-VO für Gabelstapler vorschreibt

Gabelstapler sind Arbeitsmittel im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und der dazu erlassenen Arbeitsmittelverordnung (AM-VO). Nach § 8 AM-VO müssen sie mindestens einmal im Kalenderjahr, spätestens aber im Abstand von 15 Monaten, einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden. Das gilt zusätzlich zur Abnahmeprüfung nach der Aufstellung und unabhängig davon, ob der Stapler mit Diesel, LPG oder Elektro betrieben wird, gemietet oder gebraucht gekauft wurde. Kommt es zu einem Unfall, einem Umbau oder einem längeren Stillstand, schreibt die AM-VO zusätzlich eine außerordentliche Prüfung vor der Wiederinbetriebnahme vor. Als technische Grundlage für den Prüfumfang an Flurförderzeugen dient die ÖNORM M 9801. Verantwortlich für die Einhaltung der Frist ist immer der Betreiber, also das Unternehmen, das den Stapler im Betrieb einsetzt, nicht der Hersteller oder der Händler, bei dem er gekauft wurde.

stapla Servicetechniker bei der wiederkehrenden Staplerpruefung am Doosan

Wer die Prüfung durchführen darf

Die wiederkehrende Prüfung darf nur eine geeignete, fachkundige Person durchführen: jemand mit einschlägiger technischer Ausbildung, praktischer Erfahrung mit Flurförderzeugen und Kenntnis der relevanten Vorschriften. Das kann intern ein geschulter Mitarbeiter des Betriebs sein oder, häufiger, der Servicetechniker eines Fachhändlers mit entsprechender Herstellerschulung. Für Sonderbauarten mit hubbewegtem Fahrerplatz, etwa Kommissionierstapler, verlangt die AM-VO zusätzlich eine externe, akkreditierte Prüfstelle oder einen Ziviltechniker. In der Praxis scheitert die innerbetriebliche Lösung oft daran, dass die geforderte Fachkunde lückenlos dokumentiert und regelmäßig aufgefrischt werden muss. Die Servicewerkstatt von stapla übernimmt die Prüfung deshalb für die gesamte Standardflotte selbst, herstellerübergreifend und unabhängig davon, wo der Stapler ursprünglich gekauft wurde.

stapla Servicetechniker beim mobilen Prüfeinsatz vor Ort

Was bei der Prüfung kontrolliert wird

Geprüft wird der gesamte sicherheitsrelevante Zustand des Staplers: Betriebs- und Feststellbremse, das Hydrauliksystem samt Leitungen und Ventilen auf Dichtheit, Hubkette und Mastführung auf Verschleiß, Gabelzinken und Lastaufnahmemittel auf Risse und Abnutzung, dazu Lenkung, Bereifung und Sitz mit Rückhaltesystem. Sicherheitseinrichtungen wie Fahrerschutzdach, Warneinrichtungen und Beleuchtung werden auf Funktion getestet, bei Elektrostaplern zusätzlich Batterie, Kabel und Steckverbindungen. Der Prüfer arbeitet dabei eine feste Reihenfolge ab und dokumentiert jede Auffälligkeit einzeln, auch kleinere, damit sich der Verschleiß über mehrere Prüfjahre nachvollziehen lässt. Damit geht die Prüfung deutlich über die laufende Wartung hinaus, die vor allem Verschleißteile und Betriebsmittel im Blick hat: Sie bewertet die Betriebssicherheit des gesamten Geräts, nicht nur einzelne Komponenten.

stapla Servicetechniker bei der technischen Prüfung eines Staplers

Prüfbefund, Aufbewahrung und Folgen bei Nichteinhaltung

Über jede Prüfung ist ein schriftlicher Prüfbefund zu erstellen. Er muss Prüfdatum, Name und Anschrift der prüfenden Person oder Stelle, das Prüfergebnis sowie Angaben zu den geprüften Inhalten enthalten. Der Betreiber muss den Prüfbefund bis zum Ausscheiden des Arbeitsmittels aufbewahren, also über die gesamte Nutzungsdauer, und am Einsatzort verfügbar halten. Ausnahme: Eine gut sichtbare Prüfplakette mit Prüfdatum am Stapler genügt, wenn sie eindeutig dem Prüfbefund zugeordnet werden kann. Elektronische Archivierung ist ebenfalls zulässig. Fehlt die Prüfung, darf der Stapler nicht mehr verwendet werden. Bei einer Kontrolle kann das Arbeitsinspektorat ein Verwendungsverbot aussprechen, dazu drohen Verwaltungsstrafen nach dem ASchG. Kommt es zu einem Unfall, haftet der Arbeitgeber persönlich dafür, und Versicherungen können die Leistung kürzen oder verweigern, wenn kein gültiger Prüfnachweis vorliegt.

stapla Servicetechniker dokumentiert den Prüfbefund

Ablauf beim stapla-Prüfservice

stapla führt die wiederkehrende Prüfung österreichweit direkt vor Ort durch, unabhängig davon, ob es sich um einen Bobcat, einen Combilift oder ein anderes Fabrikat handelt, denn die Werkstatt repariert und prüft grundsätzlich alle Marken. Kunden werden vor dem fälligen Termin proaktiv informiert, sodass die Frist nie unbemerkt verstreicht. Der Prüftechniker bringt gängige Ersatzteile mit und behebt kleinere Mängel meist im selben Termin, statt eine zweite Anfahrt zu benötigen. Am Ende steht der schriftliche Prüfbefund, die Eintragung ins Prüfbuch übernimmt stapla ebenfalls. Der Prüfservice ist in der Steiermark, in Wien und in Oberösterreich ebenso verfügbar wie in den übrigen Bundesländern.

stapla Servicetechniker im österreichweiten Prüf- und Außendienst

Die wiederkehrende Staplerprüfung ist keine Formsache, sondern die rechtliche Grundlage für den sicheren und rechtssicheren Betrieb jedes Flurförderzeugs. stapla übernimmt Terminplanung, Durchführung und Dokumentation, damit der Prüftermin im Betrieb nie zum Problem wird.

Weitere Beiträge

Noch nicht gefunden was Sie suchen?

Wir helfen Ihnen persönlich — kostenlos & unverbindlich.
Einfach anrufen oder schreiben.

Mo–Do 07:30–17:00  | Fr 07:30–12:00  |  +43 (0)3112 388 02-0